ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Handwerksbutler, Remus Lada, und seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), nicht entgegenstehen.
Individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Handwerksbutler sind, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber, durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert verrechnet.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Handwerksbutler führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht im Rahmen der bestehenden Gewerbeberechtigungen und des vereinbarten Leistungsumfangs aus.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind und der Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten, Grundstücken oder Anlagen zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist.
Ergeben sich während der Durchführung Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und zusätzliche Arbeiten oder einen erhöhten Aufwand erforderlich machen, wird der Auftraggeber darüber nach Möglichkeit vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten informiert.
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
4. Material und Waren
Sofern vereinbart, beschafft Handwerksbutler die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Materialien, Bauteile oder sonstigen Waren.
Materialkosten werden entsprechend dem Angebot bzw. der getroffenen Vereinbarung verrechnet. Zusätzlich erforderliches Material, dessen Notwendigkeit erst während der Durchführung der Arbeiten erkennbar wird, wird gesondert verrechnet.
Bei vom Auftraggeber beigestellten Materialien, Geräten oder Bauteilen übernimmt Handwerksbutler keine Verantwortung für deren Qualität, Eignung, Maßhaltigkeit, Kompatibilität oder Mangelfreiheit. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Stellt sich ein vom Auftraggeber beigestelltes Material oder Produkt als ungeeignet heraus und entsteht dadurch zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann dieser gesondert verrechnet werden.
5. Preise
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die vereinbarten Preise gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird, richtet sich nach der jeweils für Handwerksbutler geltenden steuerlichen Behandlung.
Bei Leistungen, die nach Zeitaufwand verrechnet werden, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und der vereinbarten Stundensätze.
Zusätzliche, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste Leistungen sowie zusätzlich benötigtes Material werden gesondert verrechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlung hat auf das auf der Rechnung angegebene Konto oder auf eine sonst vereinbarte Zahlungsart zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus können notwendige und angemessene Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Einbringung geltend gemacht werden.
7. Termine und Leistungsfristen
Vereinbarte Termine und Leistungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Handwerksbutler nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Lieferanten, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare technische Probleme oder vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen nach Möglichkeit zeitnah informiert.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Er hat insbesondere auf bekannte Leitungen, verdeckte Installationen, Schäden, Gefahrenstellen oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.
Notwendige Strom- und Wasseranschlüsse sowie ein ungehinderter Zugang zum Arbeitsbereich sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber bereitzustellen.
Mehraufwand aufgrund fehlender, unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers kann gesondert verrechnet werden.
9. Änderungen und Zusatzaufträge
Änderungswünsche und Zusatzaufträge des Auftraggebers können zu einer Änderung des vereinbarten Preises und der vorgesehenen Ausführungsdauer führen.
Zusätzliche Arbeiten werden nach dem vereinbarten Preis oder, sofern kein Preis vereinbart wurde, nach angemessenem tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Soweit möglich, wird der Auftraggeber vor Durchführung wesentlicher kostenpflichtiger Zusatzarbeiten informiert.
10. Kostenvoranschläge und Schätzungen
Soweit ausdrücklich ein Kostenvoranschlag vereinbart wird, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
Unverbindliche Kostenschätzungen dienen lediglich als Orientierung und stellen keine verbindliche Preiszusage dar.
Erweist sich während der Ausführung, dass aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände zusätzliche Leistungen erforderlich werden, wird der Auftraggeber darüber nach Möglichkeit informiert.
11. Abnahme und Fertigstellung
Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk bzw. die ausgeführte Leistung innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
Offensichtlich erkennbare Beanstandungen sollen Handwerksbutler möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine rasche Prüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden dadurch nicht eingeschränkt.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Handwerksbutler leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Fertigstellung die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
Bei berechtigten Mängeln stehen dem Auftraggeber die jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, gewöhnliche Abnutzung oder ungeeignete vom Auftraggeber beigestellte Materialien zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.
13. Haftung
Handwerksbutler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Haftungsansprüche durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, nicht offengelegten Gefahrenstellen oder ungeeigneten vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien beruhen, haftet Handwerksbutler nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Risiken oder besondere Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sind, vor Beginn der Arbeiten bekannt zu geben.
14. Eigentumsvorbehalt
Von Handwerksbutler gelieferte Waren und Materialien bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Forderung Eigentum von Handwerksbutler.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
15. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegen, steht dem Verbraucher grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
Die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Die Einzelheiten zum Rücktrittsrecht sowie gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn, einen allfälligen anteiligen Kostenersatz und das Erlöschen des Rücktrittsrechts.
16. Stornierung durch den Auftraggeber
Möchte der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag stornieren und besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ist dieses bereits erloschen, sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene und dem Auftrag zurechenbare Kosten zu bezahlen.
Dies kann insbesondere bereits beschafftes oder speziell für den Auftrag bestelltes Material sowie bereits erbrachte Planungs-, Beschaffungs- oder Arbeitsleistungen umfassen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Schutz von Eigentum und Arbeitsbereich
Der Auftraggeber hat persönliche Gegenstände sowie besonders empfindliche oder wertvolle Gegenstände aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich zu entfernen oder Handwerksbutler vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Handwerksbutler wird bei der Durchführung der Arbeiten die nach Art der Tätigkeit angemessene Sorgfalt anwenden.
18. Entsorgung und Reinigung
Eine Entsorgung von Verpackungen, Altmaterialien, Bauteilen, Bauschutt oder sonstigen Abfällen erfolgt nur, soweit dies vereinbart wurde oder Bestandteil des jeweiligen Angebots ist.
Zusätzliche Entsorgungs-, Transport- oder Deponiekosten können gesondert verrechnet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten wird der unmittelbare Arbeitsbereich in einem der vereinbarten Leistung entsprechenden Zustand hinterlassen. Eine darüber hinausgehende Fein- oder Gebäudereinigung ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
19. Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
Handwerksbutler ist berechtigt, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, geeignete befugte Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen zur Durchführung einzelner Leistungen heranzuziehen.
Die Verantwortung von Handwerksbutler gegenüber dem Auftraggeber richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Handwerksbutler enthalten.
21. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen über den Gerichtsstand und den Verbraucherschutz unberührt.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben von diesen AGB unberührt.
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
